Arbeitslosenfonds

Der Arbeitslosenfonds
der Diözese St. Pölten

„Arbeitslosigkeit zählt zu den Geißeln der modernen Menschheit. Den von ihr Betroffenen schafft sie schwere, in Einzelfällen unerträgliche Belastungen. Trotz anhaltend günstiger Konjunktur und beachtlichen Wirtschaftswachstums ist es nicht gelungen, das Problem der Arbeitslosigkeit befriedigend zu lösen.“ (Sozialhirtenbrief der österreichischen Bischöfe 1990)

Diese Aussage ist nach wie vor aktuell. Zwar gibt es einen großen Mangel an Arbeitskräften, gleichzeitig ist eine große Zahl an Jugendlichen, Frauen und Männern ohne Chance auf einen Arbeitsplatz. Der Sozialhirtenbrief aus dem Jahr 1990 warnt: „Es droht ein Zerbrechen der Solidarität zwischen den Arbeitslosen und jenen, die einen Arbeitsplatz besitzen.“ Die Konsequenz der Bischöfe damals: „Wir dürfen die Arbeitslosigkeit nicht einfach als gegeben hinnehmen und unser Vertrauen auf den Marktmechanismus setzen.“

Daher kam es schon im Vorfeld des Hirtenbriefes im Jahr 1989 zur Gründung des Arbeitslosenfonds (ALF) der Diözese St. Pölten. Die Mittel dafür werden durch die Fastenaktion, durch Spenden, Sammlungen und Subventionen aufgebracht. Viele kirchliche und kirchennahe Beschäftigungsprojekte konnten seither unterstützt werden. Projekte wie Emmaus, Verein wohnen, Waldviertler Schuhwerkstatt, Lehrlingsstiftung Eggenburg, Netzwerk der Solidarität, Sozialmärkte, Jugendzentrum Don Bosco und viele andere erhielten gerade in der Startphase wertvolle Unterstützung. Auch Einzelpersonen können Hilfe – wie beispielsweise Umschulungsbeihilfen, Kurskostenzuschüsse – beanspruchen, die zur Veränderung der Situation von Erwerbsarbeitslosigkeit beiträgt.

Neben der finanziellen Unterstützung von arbeitsuchenden Menschen ist die Bewusstseinsbildung in der Diözesanbevölkerung für die Situation von Arbeitsuchenden das zweite große Anliegen. Pfarren und kirchliche Organisationen sind eingeladen auf die Möglichkeiten des ALF hinzuweisen, aber auch zu unterstützen. Die Mahnung der Bischöfe: „Am meisten Sorge machen uns Resignation und Abgestumpftheit der Arbeitslosigkeit gegenüber. … Die Kirche darf es bei diesem so schwerwiegenden Problem nicht bei einem bloßen Appell belassen.“

Eine der Unterstützungsmöglichkeiten für den Arbeitslosenfonds ist die Zweckwidmung des Kirchenbeitrags. Dazu ist es notwendig diese Zweckwidmung in der regionalen Kirchenbeitragsstelle zu beantragen.

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